Die gefhrlichen Gter mssen in geeignete Auenverpackungen eingesetzt sein. Die Verpackungen mssen die Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.4 und 4.1.1.8 und des Abschnitts 4.1.3 erfllen und mssen so ausgelegt sein, dass sie den Bauvorschriften des Abschnitts 6.1.4 entsprechen. Es mssen Auenverpackungen verwendet werden, die aus geeignetem Werkstoff hergestellt sind und hinsichtlich ihres Fassungsraums und der vorgesehenen Verwendung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und entsprechend ausgelegt sind. Bei der Anwendung dieser Verpackungsanweisung fr die Befrderung von Gegenstnden oder Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen muss die Verpackung so ausgelegt und gebaut sein, dass eine unbeabsichtigte Entladung der Gegenstnde unter normalen Befrderungsbedingungen verhindert wird.

Sondervorschrift fr die Verpackung PP 19:
Fr die UN-Nummern 1364 und 1365 ist die Befrderung in Ballen zugelassen.